- Personen mit einer Corona-Infektion sowie Personen mit unspezifischen Symptomen einer Atemwegserkrankung dürfen die Beratungsstelle nicht betreten
- Beratung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Beratungsstelle darf erst zur vereinbarten Uhrzeit betreten werden, um Begegnungen im Wartebereich zu vermeiden.
- Besucherinnen und Besucher der Beratungsstelle dürfen nur Einzeln oder als Paar/Familie eintreten.
- Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten
- Im Flur, im Sekretariat und auf der Toilette ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese kann nur im Beratungszimmer abgelegtwerden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. (Ab 01.02.2023 nur noch als freiwillige Empfehlung!)
- Bekannte Hygienevorschriften einhalten: Husten- und Nies- Etikette; Hände waschen, Papierhandtücher verwenden
- Nach jeder Beratung werden die Zimmer gelüftet.
- Für die Rückverfolgung einer möglichen Ansteckung werden Namen und Kontaktadressen aller Besucherinnen und Besucher notiert und 14 Tage aufbewahrt. Sollten Sie z.B. durch eine im Nachhinein festgestellte Infektion Ihrer Beraterin / Ihres Beraters einem evtl. Risiko ausgesetzt gewesen sein, werden wir Sie darüber informieren.

Keine Zukunft ...

... außer wir reden darüber.

Keine Veränderung ...

... ohne feste Größen.

Kein noch so fester Druck ...

... hält etwas zusammen.

Kein kleiner Unterschied ...

... muss für Unverständnis sorgen.

Kein Chaos ...

... das man nicht entwirren kann.
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